Seite wählen

Eidgenössische Volksinitiative “Für ein bedingungsloses Grundeinkommen” im Bundesblatt publiziert !

12. April 2012 | Archiv | 0 Kommentare

Ein grandioser Schritt!

Eidgenössische Volksinitiative
«Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2 Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein
und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkom-
mens.

Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen zum weiteren Verlauf und den Bedingungen für das Zustandekommen der Volksinitiative.

Ich freue mich sehr über
diesen Grundeinkommensmeilenstein.
Glückliche Schweiz!
Ich schlage vor: Volksinitiative auch bei uns. Ohne diese Möglichkeit sieht Demokratie ziemlich alt aus.

Aufgrund dieser Initiative wird das Grundeinkommen in der Schweiz rege diskutiert:

Kulturplatz vom 11.04.2012

Eine Übersicht über die Veröffentlichungen findet Ihr wie immer im aktuellen archiv grundeinkommen

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Share This