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Anrufe im Bundestag – Themen:Grundeinkommen und das komplizierte Petitionsrecht

10. Dezember 2012 | Archiv | 0 Kommentare




Ich habe im Büro von Ottmar Schreiner angerufen und verstehe jetzt den Inhalt des Briefes besser:


Jeder Abgeordnete arbeitet in der Regel in einem Ausschuss mit. 


Die Mittel, die dem Abgeordneten monatlich zur Verfügung gestellt werden, decken dieses Arbeitspensum ab.

Eine Mitgliedschaft im Petitionsausschuss erfolgt zusätzlich zur Arbeit in einem anderen Ausschuss und stellt immer eine Doppelbelastung dar.

Deshalb wurde innerhalb der SPD Fraktion eine jährlich wechselnde Mitgliedschaft im Petitionsausschuss beschlossen um die dadurch entstehende Mehrbelastung gleichmäßig  zu verteilen. 

Die Abgeordneten und die Mitarbeiter sind sich bewusst, dass das keine zufriedenstellende Lösung ist.

Ich wies darauf hin, dass ich es für unpassend halte, gerade den Bereich, in dem wir BürgerInnen politisch gestaltend tätig sein können, so nachlässig zu behandeln.
Ich erklärte, dass ich für ein Gespräch weiterhin zur Verfügung stehe.
Bei vielen Petitionen gibt es zwei Berichterstatter. 
Einen aus der Regierungskoalition, einen aus der Opposition.
Bei unserer Petition benannte jede Fraktion einen Berichterstatter. 
Das ist eine Besonderheit und erklärt zum Teil auch die lange Bearbeitungsdauer.

Was ist die Aufgabe der Berichterstatter?

Sie tragen das Anliegen in einen Kreis von Abgeordneten und überlegen ob das Anliegen mit den Richtlinien der jeweiligen Partei vereinbar ist.
Der Berichterstatter entscheidet das also nicht alleine.
Am Ende wenn alle Berichterstatter ihr Votum abgegeben haben, berät der Ausschuss und stimmt in einer Sitzung über mehrere Petitionen ab. 
Auch das Plenum des Bundestags wird informiert.


Das sind anscheinend die gängigen Möglichkeiten über die im Petitionsausschuss dann abgestimmt werden kann:


7.14.1 Überweisung zur Berücksichtigung





Die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,

weil das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig ist.

     (Anmerkung von mir: das ist das höchste Votum und die Bundesregierung muss innerhalb von 3 Wochen reagieren)

7.14.2  Überweisung zur Erwägung
Die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen,
weil die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
       (Hier muss die Regierung innerhalb von 6 Wochen reagieren)

7.14.3  Überweisung als Material
Die Petition der Bundesregierung als Material zu überweisen,
um z. B. zu erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht.
        (Hier muss die Regierung binnen eines Jahres reagieren)

7.14.7 Abschluss des Verfahrens

Das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil das Anliegen inhaltlich bereits in der laufenden Wahlperiode behandelt worden ist;
weil dem Anliegen entsprochen worden ist;
weil eine Gesetzesänderung oder Gesetzesergänzung nicht in Aussicht gestellt werden kann;
weil der Bitte oder Beschwerde nicht entsprochen werden kann;
weil das Verhalten der Verwaltung nicht zu beanstanden ist;
           weil die Eingabe inhaltlich nicht behandelt werden kann

zitiert aus: IV. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)


Die Anmerkungen habe ich nach telefonischer Nachfrage erfahren.
Bisher allen Gesprächspartnern, teils Mitarbeiter von Abgeordneten , teils Verwaltungsmitarbeiter des Petitionsausschusses ist die Grundeinkommenspetition ein Begriff. 
Es wird immer betont, dass dem bedingungslosen Grundeinkommen in allen Fraktionen Bedeutsamkeit zuerkannt wird.
Dass auch dieser Umstand die lange Bearbeitungsdauer erklärt.
Es existiert Gesprächsbedarf…
Es freut mich, dass auch im Bundestag über das bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird.

Meine Erfahrungen mit dem Petitionswesen werde ich kurz aufschreiben und auf Rat einer Mitarbeiterin von Kerstin Steinke , Vorsitzende des Petitionsausschusses, an den Ausschussdienst schicken.


Es wurde mir empfohlen mit Grundeinkommensbefürwortern der verschiedenen Fraktionen nochmal Kontakt aufzunehmen.


Die Weiterentwicklung des Petitionswesens steht als Absichtserklärung im Koalitionsvertrag/PunktIV/5
Aktuelle Infos zum Thema Petitionsrecht:
Lesenswerte Ablehnung der FDP
Zusammenfassung in „Das Parlament“

Der Bundesadler als zarter Hintergrund hat sich beim Kopieren unbemerkt eingestellt und ich kann ihn nicht wieder entfernen. ((-:


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