Das Stimmensammeln hat begonnen!
Die Initiative:
Antrag an die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gem. Art. 156 AEUV zu fördern im Hinblick auf die Erforschung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit.
Langfristig besteht das Ziel darin, allen Menschen in der EU die Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse zur Führung eines würdevollen Lebens gemäss den Vorgaben der EU-Verträge als bedingungsloses individuelles Recht zu garantieren und ihre gesellschaftliche Teilnahme durch die Einführung eines BGE zu stärken. Kurzfristig geht es darum, Initiativen wie z.B. “Pilotstudien” (Art 156 AEUV) sowie die Prüfung unterschiedlicher BGE-Modelle (EP-Beschluss 2010/2039 (INI) §44) seitens der EU auf den Weg zu bringen.“
Eine Auftaktveranstaltung in Wien:
Startveranstaltung Europäische BürgerInneninitiative Bedingungsloses Grundeinkommen in Wien from Projekt Demokratische Bank on Vimeo.
Wie funktioniert eine Europäische Bürgerinitiative ,
Was sind die Bedingungen?
Ist das Ergebnis bindend?
„Die Europäische Kommission kann durch Unterstützungsbekundungen von mindestens einer Million Unionsbürger aus mindestens einem Viertel (derzeit: sieben) Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Regelung bedarf. Die Unionsbürger werden damit in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, die dieses Recht nach Art. 225 bzw. Art. 241 AEU-Vertrag genießen. Die Europäische Kommission behält aber in jedem Fall weiterhin das alleinigeInitiativrecht. Selbst wenn eine Bürgerinitiative alle Kriterien erfüllt, ist die Kommission daher rechtlich nicht verpflichtet, das Bürgerbegehren tatsächlich in eine Gesetzesinitiative umzusetzen. Der Formulierung des Kommissars für institutionelle Beziehungen Maroš Šefčovič zufolge hat die Kommission „drei Möglichkeiten. Entweder wir folgen der Initiative, wir machen Änderungen bei unseren Texten oder wir machen gar nichts“.[Presse 1] Die Kommission muss zwingend eine öffentliche Stellungnahme dazu abgeben, wie mit den Forderungen der Bürgerinitiative weiter verfahren wird.“
Nutzen wir die vorhandenen Rahmenbedingungen, auch wenn sie noch nicht wirklich prickelnd sind.
Ich freue mich das Thema europaweit zu diskutieren und voranzubringen und habe abgestimmt.
Liebe Grüße, Susanne
Hier eine Übersicht über den Verlauf der Abstimmung
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